Transparente Bedingungen

Mietbedingungen

Alle Voraussetzungen, Unterlagen und Regeln für eine reibungslose Anmietung auf einen Blick.

Anforderungen an den Fahrer

Mindestalter

Der Hauptfahrer muss zum Zeitpunkt der Übernahme mindestens 21 Jahre alt sein. Für Premium-, SUV- und Luxusklassen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren, in Einzelfällen bis zu 27 Jahren. Die genauen Altersgrenzen werden im Buchungsprozess für jedes Fahrzeug ausgewiesen und bei der Übernahme anhand des Ausweisdokuments überprüft. Wird die Altersvoraussetzung nicht erfüllt, kann die Übergabe verweigert werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises entsteht.

Führerschein

Ein seit mindestens einem Jahr gültiger Führerschein in der zur gemieteten Fahrzeugklasse passenden Kategorie ist Voraussetzung für die Übernahme. Für Premium- und Sportwagen verlangen einige Stationen eine Mindestfahrerfahrung von zwei Jahren. EU- und EWR-Führerscheine werden ohne weitere Formalitäten anerkannt. Führerscheine in nicht-lateinischer Schrift müssen mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung ergänzt werden. Vorläufige oder ausgesetzte Führerscheine werden nicht akzeptiert.

Ausweisnummer

Bei der Übernahme ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) im Original vorzulegen. Die Angaben im Mietvertrag müssen mit den Daten auf dem Ausweis übereinstimmen. Digitale Kopien, Lichtbilder oder abgelaufene Dokumente werden nicht akzeptiert. Für ausländische Mieter ist in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich; in EU- und EWR-Ländern wird auch der nationale Personalausweis akzeptiert.

Zusätzlicher Fahrer

Zusätzliche Fahrer können vor oder bei der Übernahme gegen einen Aufpreis pro Tag oder zu einem Tageshöchstsatz registriert werden. Jeder zusätzliche Fahrer muss die gleichen Voraussetzungen wie der Hauptfahrer erfüllen und persönlich anwesend sein. Führerschein und Ausweisdokument jedes Zusatzfahrers werden vor Ort erfasst. Wird das Fahrzeug von einer nicht eingetragenen Person geführt, entfällt der Versicherungsschutz und der Hauptfahrer haftet für alle entstehenden Schäden.